Es gibt kein Vergessen und kein Vergeben

Es wird ausgeschlossen, daß der in Frieden kommende Leser oder Leserin egal, von woher er/sie sonst noch kommen mag, sich automatisiert den Bedingungen des Verfassers unterwerfen muß, da Meinungsfreiheit und freie Diskussion garantiert werden wird, denn des Verfassers virtuelles Hausverbot richtet sich nur an all jene, welche in Unfrieden, Täuschungsabsicht und mit Zwängen kommen, Meinung, Diskussion, friedliches Zusammenleben, Personenstandsrechte und Naturrechte behindern, teilweise oder ganz unterbinden wollen.
Eine gerechte Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn jeder auf Augenhöhe seine Meinung in Achtung und Achtsamkeit seines Gegenübers vertreten und leben kann.
Augenhöhe ist nicht, wenn man versucht mit gegebener oder erschlichener Macht, Gewalt oder vorgetäuschter staatlicher Gewalt sich die Deutungshoheit oder Unterwürfigkeit zur Versklavung des Menschen bedienen und sichern zu wollen, ihn in Rechtstäuschungsabsicht in Personenrechte verpflanzt, von denen er noch nicht einmal eine Ahnung hat und man damit die völkerrechtliche garantierte Vereinigungsfreiheit und Natur- und Völkerrechte umschifft.
In diesem Sinne also auch das Friedensangebot an die oben angesprochenen juristischen Personen und ihrer Angestellten als Mensch und Person.Rechtliche Hinweise zur Webseite 


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Virtuelles Hausverbot – AGB und Schadenersatzregelung durch konkludentes Handeln. ( Konkludentenvertrag)


Die Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 eine Staatssimulation und als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG „Bewohner“) der „BRD“ zu speichern. 

Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluss wird die gemäß GG garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben.
Daher widerspricht der Herausgeber gemäß der Charta der Vereinten Nationen,  allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung ihrer elektronischen  Daten durch Sicherheitsbedienstete der sogenannten BRD oder sonstiger Geheimdienste!

Darüber hinaus erteilt der Herausgeber ab sofort den Mitarbeitern der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets deren, der Gewaltenteilung entglittenen Judikative, Exekutive, Legislative den Sicherheitsbehörden, Geheimdienste der BRD, des Vereins EU,  sowie den ausländischen Geheimdiensten, Mediendiensten der Öffentlich-Rechtlichen, dem Beitragsservices und in Diffamierungsabsicht tätigen öffentlich medial aktiven Plattformen ein „virtuelles   Hausverbot“, so sie unseren Netzwerkpartnern, Unterstützern, unseren  Kommentatoren und dem Herausgeber als Betreiber des Internet- und  Medienangebots nicht freundlich gesonnen sind und ein Verbot des  Durchschnüffelns, Speicherung und Auswertung für alle ihre elektronischen Verbindungen, Kommunikationen in Wort, Text, Bild, Ton, des Herausgebers elektronischen und telefonischen Kommunikationswege.


Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit.


Der dieses Hausverbort Übertretende haftet als Privatperson für seine Behörde und Unternehmen in voller Privathaftung. 

Es wird davon ausgegangen er erklärt sich damit heute schon einverstanden, so er das Hausverbot aktiv übertreten wird!

Die Person des Verfassers geht also davon aus, daß man sich jeweils als Privatperson einer der angesprochenen Behördensimulationen oder Firmen  selbst haftend mit des Verfassers Person Allgeschäftsbedingungen und Kostennote einverstanden erklärt und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unter Auslassung weiterem Rechtsverkehrs unterwirft, so man gegen das Gebot   der vom Verfasser als Menschen vorausgesetzten Naturrechte oder der Personenrechte der von diesem administrierten Person im Rechts-, Gebiets- und Personenstand des RuStAG 1913, als Indigenat-Deutscher mit belegt und bewiesener Staatsangehöriger des Bundesstaates Bayern im Rechtsstande von 1913 verstößt.
Es gelten die Normen des Handels- und internationalen Handelsrechts so wie gültiges Deutsches Recht.
AGB und Schadenersatztabelle durch Konkludentes Handeln in jeweils gültiger Fassung kann jederzeit per Kontaktformular und unter Angabe der  ladungsfähigen Adresse, Vornamen und Familiennamen abgerufen werden.   

Die daraus resultierenden Forderungen verjähren nicht.

Des Verfassers Person geht also davon eindeutig aus, daß Sie sich damit einverstanden erklären wenn von Ihnen die Grenze dieses virtuellen Hausverbots überschritten worden ist.
Jeder Zuwiderhandelnde unterwirft sich also automatisch diesen Bedingungen des Verfassers Person.
Des weiteren werden alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste, welche Post des Verfassers Person durchschnüffeln und Kommunikationen abfangen oder speichern wollen, zu >unerwünschten Personen< (persona non grata).



Es gibt kein Vergessen und kein Vergeben